Allgemeine Geschäftsbedingungen Comfident EDV-Dienstleistungs GmbH, gültig ab 1.09.2020, Fassung 1.1

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Zwischen der Comfident EDV-Dienstleistungs GmbH, im Folgenden kurz „Comfident“ genannt und dem Vertragspartner, gelten folgende
Bedingungen, wobei sich Comfident, außer im Fall ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung, nicht den AGB des Vertragspartners unterwirft.
Comfident erbringt EDV-Dienstleistungen.
Der Vertragspartner erklärt Unternehmer im Sinne des KSchG und UGB zu sein, bzw. dass die Beauftragung für seinen Unternehmensbereich
erfolgt.

1. Geschäftszeiten:
Die aktuell gültigen Geschäftszeiten sind auf der Webseite von Comfident unter https://www.comfident.at/kontakt/ ersichtlich.

2. Angebote und Aufträge:
Angebote sind, sofern nichts anderes vereinbart, 14 Tage ab Ausstellung gültig. Comfident wird diese nach deren Annahme binnen 4 Wochen
beginnen, auszuführen bzw. im Regelfall sobald die bestellten Waren zugeliefert wurden. Auftragsbestätigungen seitens des Vertragspartners
werden erst mit schriftlicher Gegenbestätigung wirksam oder faktisch ausgeführt. Es werden angemessene Durchführungszeiten zugesagt. Diese
verlängern sich bei Lieferverzögerungen durch Dritte entsprechend. Zusagen von Erledigungsterminen begründen kein Fixgeschäft, es sei denn, es
wird dies unter dieser Bezeichnung so vereinbart. Kleinmaterial, das zur Auftragsdurchführung benötigt wird, wie zum Beispiel Kabel, Flash Speicher,
Festplatten, optische Medien, Steckdosenleisten, Schrauben gelten bis zu einem Betrag von 5% der Auftragssumme, aber mindestens € 300,-, als
automatisch mitbestellt.

3. Entgelt und Erfüllung:
3.1 Zur Anwendung kommen, sollten keine anderen Vereinbarungen bestehen, die jeweils gültigen Stundensätze von Comfident, wobei die
Mindestleistungseinheit 15 Minuten beträgt.
3.2 Comfident erbringt sämtliche Vertragsleistungen innerhalb der Geschäftszeiten, insofern es keine anderweitige schriftliche Vereinbarung gibt.
Leistungen außerhalb der Bürozeiten sind mit einem Zuschlag von 50% abzugelten und von 22:00-06:00 und Samstag, Sonn- und Feiertag
mit 100%.
3.3 Comfident schuldet das Bemühen der Auftragserfüllung entsprechend durchschnittlicher Fachkenntnis, nicht jedoch den Erfolg. Das Entgelt
ist auch zu bezahlen, wenn Comfident die Lösung eines spezifisch technischen Problems schlussendlich nicht bewerkstelligen kann, es sei
denn, es wurde vorher eine Fehleranalyse beauftragt und die Lösung seitens Comfident nach Vorliegen des Ergebnisses schriftlich zugesagt.
Ferner kann zur bestimmten Dauer einer Auftragserfüllung im Vorhinein außer bei ausdrücklicher Vereinbarung keine Zusage gemacht
werden. Der Vertragspartner muss zweckmäßige Aufwendungen abgelten, nicht nur notwendige.
3.4 Support vor Ort wird nach Verfügbarkeit erbracht. Comfident macht ohne gesonderte Wartungsvereinbarung, in der eine besondere
Verfügbarkeit ausdrücklich zugesagt wird, keine Zusagen seiner Bereitschaft.
3.5 Comfident erbringt seine Dienstleistungen mit allen Möglichkeiten, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.
3.6 Angaben zu Liefer- und Leistungszeitpunkten sind grundsätzlich unverbindlich, außer sie wurden vor Beauftragung mit Comfident schriftlich
vereinbart.

4. Mitwirkung durch den Vertragspartner:
Der Vertragspartner hat einen Ansprechpartner zu nominieren. Informationen durch diesen sowie Zusagen, Entscheidungen und Vereinbarungen
mit diesem sind für den Vertragspartner verbindlich. Der Vertragspartner muss den Abschluss der Arbeiten innerhalb von 5 Werktagen, nach
Fertigstellungmeldung von Comfident, abnehmen, allenfalls hat er für die Kosten eines gesonderten Arbeitstermins aufzukommen. Der
Vertragspartner hat hierbei auch Teststellungen durchzuführen, wenn Comfident dies wünscht. Der Vertragspartner hat Comfident die
Überprüfung von reklamierter Ware, Software und Dienstleistungen in den eigenen Räumlichkeiten des Vertragspartners zu ermöglichen.
Der Vertragspartner hat Comfident sämtliche für das Projekt, oder zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen, erforderlichen Informationen,
Unterlagen, Vorgänge und Umstände unaufgefordert, in einem zumutbaren Format, zur Verfügung zu stellen. Die Informationen müssen den
betrieblichen Gegebenheiten entsprechen. Dies gilt auch für sämtliche Zugangsdaten, notwendigen Passwörter, Dokumentationen und
Netzwerkadressen, bzw. vergleichbare Informationen. Darüber hinaus gilt diese Informationspflicht des Vertragspartners auch für solche
Umstände, die erst während der Tätigkeit vom Comfident beim Vertragspartner bekannt werden. Comfident setzt voraus, dass die vom
Vertragspartner bereitgestellten Informationen richtig und vollständig sind. Wartezeiten gehen zu Lasten des Vertragspartners. Der
Vertragspartner wird Comfident bei Verrichtungen vor Ort ausreichende Arbeitsplätze, Lagerräume und notwendige Arbeitsmittel (z.B. Strom,
Netzwerkkomponenten, Leiter), sowie Personal (z.B. für Teststellungen) zur Durchführung der Arbeiten kostenlos zur Verfügung stellen, wenn
Comfident dies wünscht.
Der Vertragspartner ist für Sicherheitsvorkehrungen in seinen Räumlichkeiten selbst verantwortlich.
Der Vertragspartner ist dafür verantwortlich, dass die an der Vertragserfüllung beteiligten Mitarbeiter seiner verbundenen Unternehmen oder
von ihm beauftragte Dritte entsprechend an der Vertragserfüllung mitwirken, sodass Comfident in der Erbringung der Dienstleistungen nicht
behindert wird.
Erfüllt der Vertragspartner oder die von ihm beauftragten Dritte seine Mitwirkungspflichten nicht zu den vereinbarten Terminen, oder in dem
vorgesehenen Umfang, gelten die vom Comfident erbrachten Leistungen trotz möglicher Einschränkungen dennoch als vertragsgemäß
vollständig erbracht und wird zur Gänze abgerechnet.

5. Beauftragung von Dienstleistungen und Störungsmeldungen:
Comfident geht davon aus, dass alle MitarbeiterInnen des Vertragspartners und dessen Vertragspartnern, Dienstleistungen und
Störungsmeldungen, im Sinne des Vertragspartners, in Auftrag geben dürfen.
Wenn dies nicht gewünscht ist, muss der Vertragspartner schriftlich die Personen nennen, die Dienstleistungen in Auftrag geben dürfen.

6. Eigentumsvorbehalt und Gefahrenübergang:
Bis zur vollständigen Bezahlung des Gesamtauftrages bleiben Soft- und Hardware im Eigentum von Comfident und sind diesem auf Verlangen
auszufolgen, wenn vereinbarte Zahlungen nicht geleistet werden. Lieferungen erfolgen auf eigene Gefahr und Kosten des Vertragspartners.
Versicherungswünsche sind gesondert zu vereinbaren. Sobald sich Waren in den Räumlichkeiten des Vertragspartners befinden, trägt dieser
jedenfalls die Gefahr der Beschädigung und des zufälligen Unterganges oder des Verlustes und des Diebstahls.

7. Beauftragung von Subunternehmern:
Zusagen der Übernahme der Wartung von Computernetzwerken verstehen sich nicht als Zusage auf Erbringung sämtlicher denkbarer Arbeiten,
insbesondere betreffend aller mögliche Soft- und Hardware. Sofern Comfident nicht über das entsprechende Fachwissen verfügt, muss der
Vertragspartner entsprechende weitere Experten auf eigene Kosten zuziehen. Empfehlungen von anderen Firmen verstehen sich nicht derart,
dass diese Erfüllungsgehilfen von Comfident werden sollen oder Comfident für ein Auswahlverschulden haftet.

8. Gewährleistung und Garantie auf verkaufte Hard- und Software:
Ansprüche auf Garantie und Gewährleistung bei Hard- und Software werden mit dem Zulieferer von Comfident abgewickelt. Bereits bei
Auftragsannahme überträgt Comfident allfällige eigene Regressansprüche gegen den Zulieferer auf den Vertragspartner (ohne Zusage für deren
Werthaftigkeit) und wird dann in dessen Namen tätig. Den dadurch entstehenden zweckmäßigen Aufwand hat der Vertragspartner Comfident zu
vergüten, dies unbeschadet eines allfälligen Rückersatzes durch den Zulieferer.

9. Rügepflicht bei Dienstleistungen:
Nach Abschluss der Dienstleistung oder eines selbständigen Auftragsteiles muss der Vertragspartner binnen 5 Werktagen nach Auftreten eines
allfällig auftretenden Fehlers diesen rügen und diese soweit möglich und zumutbar Dokumentieren, sonst entfällt jeder Anspruch auf
Schadenersatz oder Gewährleistung. Schadenersatz und Gewährleistung sind für Mängel, die 1 Monat nach Abschluss der Arbeiten oder des
selbständigen Auftragsteiles geltend gemacht werden, ausgeschlossen.

10. Haftungsbeschränkung:
10.1 Comfident übernimmt keine Haftung für Datenverlust. Sämtliche Daten sind vor Beginn der Arbeiten durch den Vertragspartner selbst zu
sichern. Der Vertragspartner muss mindestens einmal täglich in regelmäßigen Abständen seinen Datenbestand sichern und über ein
angemessenes Sicherungskonzept verfügen. Comfident übernimmt keinerlei Haftung für das dauerhafte, fehlerfreie Funktionieren der EDVAnlage. Dies gilt auch für neue Hard- und Software sofern grundlegende Funktionstest fehlerfrei abgelaufen sind. Comfident haftet nur für
sorgfältige Vorgangsweise bei der Dienstleistungserbringung, hat aber keine Haftung für neu angeschaffte und eingesetzte Hard- und
Softwarekomponenten, es sei denn, diese wurden auf seinen Rat angeschafft und sind ungeeignet.
10.2 Jede Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen; eine Haftung für Folgeschäden, den entgangenen Gewinn und den bloßen
Vermögensschaden ist ausgeschlossen. Pönale Zahlungen des Vertragspartners werden diesem nur dann ersetzt und in dem Ausmaß, als
der Comfident selbst eine Pönale Verpflichtung gegenüber dem Vertragspartner schriftlich eingeht. Im Übrigen haftet Comfident nur bis zu
einer Summe von EUR 3.000.-. Comfident muss auch nicht den Beweis erbringen, dass Comfident nicht grob fahrlässig gehandelt hat. Der
Vertragspartner hat Comfident darüber aufzuklären, wenn durch die Tätigkeit Comfident an seiner EDV-Anlage direkter Personenschaden
entstehen kann. Der Vertragspartner hat die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, damit dies unterbunden wird.
10.3 Der Vertragspartner nimmt während der Durchführung von Arbeiten den möglichen Betriebsstillstand, aber auch Schäden und Folgeschäden,
wenn die EDV-Anlage, an der gearbeitet wird, weiter in Betrieb ist, auf sein eigenes Risiko. Der Vertragspartner ist allein verantwortlich,
Domains zu verlängern oder zu stornieren. Der Vertragspartner hält Comfident, wenn dieser als Admin-C fungiert, schad- und klaglos, auch
für außergerichtliche Rechtskosten. Comfident übernimmt für den Einsatz von Freeware, Open-Source-Software, Public-Domain-Software
oder Shareware keine Haftung. Die vom jeweiligen Hersteller, bzw. Berechtigten ausgegebenen Nutzungsbedingungen sind vom
Vertragspartner einzuhalten.

11. Abänderung der AGB:
Comfident behält sich vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit abzuändern. Änderungen gelten für alle künftigen Aufträge. Sofern die
neueste Fassung der AGB nicht wirksam vereinbart ist, gilt jedenfalls die zuletzt wirksam vereinbarte Fassung. Die gegenständlichen AGB gelten
sonst für alle künftigen Aufträge an Comfident.

12. Schriftlichkeit:
Ein Abgehen von den AGB beim einzelnen Auftrag bedarf der Schriftlichkeit. Besondere Gewährleistungs- oder Garantiezusagen bedürfen der
Schriftform.

13. Datenschutz:
Zur Befolgung des Datenschutzgesetzes wird zwischen Comfident und dem Vertragspartner der Dienstleistervertrag Inland nach dem Muster der
Datenschutzkommission abgeschlossen. Comfident kann davon ausgehen, dass der Vertragspartner ausreichenden technischen Datenschutz hat
und auch seine Datenverarbeitung rechtskonform erfolgt. Comfident hat ohne ausdrücklichen Auftrag weder eine Nachforschungspflicht, eine
Warnpflicht oder eine Aufklärungspflicht. Comfident verwaltet Passwörter und Domains des Vertragspartners. Es wird aber keine Haftung dafür
übernommen, wenn Dritte trotz angemessener Absicherung Sicherheitsmaßnahmen überwinden und/oder Schaden anrichten. Bedarf es eines
besonderen Schutzes bei Verwahrung dieser Daten, hat der Vertragspartner dies mitzuteilen.

14. E-Mail-Werbe-Zusendung:
Der Vertragspartner ist mit der Zusendung von Werbeemails durch Comfident selbst für Zwecke seines Unternehmens ausdrücklich einverstanden
und wurde über sein Recht, eine solche Zusendung von Vornherein zu untersagen sowie diese Zustimmung jederzeit widerrufen zu dürfen, belehrt.
Die E-Mail Zusendung erfolgt nur für Werbezwecke Comfident (Bereich Verkauf und Wiederverkauf von Software/Hardware und EDVDienstleistungen sowie ähnliche Geschäftsfelder) und längstens bis zum dritten Kalenderjahr nach dem Kalenderjahr der letzten
Auftragsbeendigung, sofern die Vertragspartnerdaten nicht aus anderen Gründen in der Vertragspartnerdatenverarbeitung noch gespeichert werden
dürfen.

15. Urheberrecht:
Der Vertragspartner wird darüber aufgeklärt, dass er für den Einsatz im Unternehmen für jede Verwendung lizenzierte Software benötigt. Comfident
muss keine besonderen Nachforschungen anstellen und kann davon ausgehen, dass ihm der Vertragspartner wahrheitsgemäße und vollständige
Informationen erteilt und seine Aufträge nicht zu einer Urheberrechtsverletzung führen. Der Vertragspartner hält Comfident Schad- und klaglos, auch
von außergerichtlichen zweckmäßigen Rechtsvertretungskosten.

16. Abwerbung:
Der Vertragspartner verpflichtet sich, für die Dauer eines mit Comfident abgeschlossenen Vertrages und darüber hinaus für weitere zwölf
Monate, keine MitarbeiterInnen von Comfident ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von Comfident direkt oder indirekt
abzuwerben. Im Falle der Nichteinhaltung dieser Bestimmung ist der Kunde zur Zahlung einer verschuldensunabhängigen Vertragsstrafe in Höhe
von EUR 40.000 verpflichtet. Die Geltendmachung eines diese Vertragsstrafe übersteigenden Schadens bleibt davon unberührt.

17. Zahlungsbedingungen:
Alle Zahlungen sind binnen 5 Werktagen ab Zugang der Rechnung abzugsfrei zu leisten. Eine Aufrechnung mit nicht ausdrücklich schriftlich
anerkannten oder gerichtlich zuerkannten Gegenforderungen ist ausgeschlossen. Ferner verzichtet der Vertragspartner auf sein Recht auf
Rückbehaltung wegen Schadenbehebung. Es gelten 8% Verzugszinsen über Basiszinssatz der EZB, zumindest 10% p.A., verrechnet für jeden
Kalendertag für das offene Kapital, als vereinbart. Die Zinsen werden vierteljährlich zum 31.3., 30.6., 30.9. und 31.12. kapitalisiert. Jede Zahlung
des Vertragspartners wird ungeachtet einer Widmung auf die älteste offene Schuld (Kapital oder Kosten) angerechnet, sofern Comfident nichts
Gegenteiliges binnen 5 Werktagen nach Zahlungseingang erklärt. Comfident kann jederzeit Teilrechnungen über die bereits erbrachten Leistungen
legen und für Hard- und Softwarebestellungen volle Vorauskasse verlangen. Der Vertragspartner trägt alle durch den Auftrag anfallenden Gebühren,
Zölle und Einfuhrabgaben und Einfuhrzuschläge, auch falls diese nicht bereits im Offert ausdrücklich ausgewiesen sind. Mitarbeiter von Comfident
sind nicht zum Inkasso berechtigt. Im Falle unrichtiger oder unsachgemäßer Auftragserteilung ist der Vertragspartner dennoch zur vollen
Entgeltzahlung verpflichtet. Eine Zahlung gilt an dem Tag als erfolgt, an dem Comfident über sie verfügen kann.

18. Konkurs:
Im Fall, dass über den Vertragspartner ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet wird, oder ein solches Verfahren mangels Masse abgewiesen
wird, ist Comfident berechtigt, den laufenden Auftrag hinsichtlich der offenen Leistungen in jedem Fall zu kündigen.

19. Kommunikation:
Aufträge für Supportleistungen, Störungsmeldungen oder ähnliches können jederzeit an die Mail-Adresse support@comfident.at gesendet werden.
Die Bearbeitung findet ausschließlich zu Geschäftszeiten statt.
Innerhalb der Bürozeiten kann dies auch telefonisch unter 0043 1 278 41 93 durchgeführt werden (Support Hotline).
Eine Erreichbarkeit außerhalb der Bürozeiten ist durch eine Kostenpflichtige und schriftliche Vereinbarung möglich.
Sämtliche andere Mitteilungen sind per Post oder E-Mail (office@comfident.at) zu übermitteln. Nur eingeschriebene Mitteilungen per Post können
als garantiert zugestellt gelten.

20. Geheimhaltung:
Die Vertragspartner vereinbaren über Einzelheiten der abgeschlossenen Verträge sowie über vertrauliche Informationen betreffend technische,
geschäftliche und betriebliche Angelegenheiten bedingungslos und unbefristet (d.h. auch nach Beendigung der jeweils abgeschlossenen Verträge)
Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren, soweit sie nicht allgemein oder dem Empfänger auf andere Weise rechtmäßig bekannt sind oder
dem Empfänger von einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt bzw. überlassen werden, oder von dem Empfänger nachweislich
unabhängig entwickelt worden sind, oder aufgrund einer rechtskräftigen behördlichen oder richterlichen Entscheidung zu offenbaren sind.
Die mit Comfident verbundenen Unternehmen sowie Subauftragnehmer von Comfident gelten nicht als Dritte, soweit sie einer inhaltlich diesem
Punkt entsprechenden Geheimhaltungsverpflichtung unterliegen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrages als unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die
Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht berührt.
Eine mögliche Änderung der Geschäftszeiten oder der Supporttelefonnummer sind kein außerordentlicher Kündigungsgrund von bestehenden
Verträgen.

Gerichtsstand und anwendbares Recht:
Erfüllungsort ist der Sitz von Comfident. Zuständig für alle Streitigkeiten aus dem Auftragsverhältnis ist ausschließlich das in Handelssachen am Sitz
von Comfident zuständige Gericht. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht ohne Weiterverweisung auf andere Rechtsordnungen. Das UNWarenkaufrecht wird ausgeschlossen.

comfident EDV-Dienstleistungs GmbH, Firmenbuch: Nr. 101451v des HG Wien

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